Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf wichtige Fragen vor dem ersten Termin.

Ja. Gesetzlich versicherte Patient*innen benötigen eine Verordnung vom Arzt, zum Beispiel vom Kinderarzt, HNO-Arzt oder Hausarzt, um logopädische Therapie zu erhalten. Bei Privatpatient*innen genügt ein Privatrezept des ausstellenden Arztes. Selbstzahlerleistungen, etwa Sprechtrainings oder Coachings, können nach Absprache auch ohne medizinische Notwendigkeit angefragt werden.

Ja. Ohne die Ergebnisse eines Hörtests kann keine logopädische Therapie stattfinden. Die Ergebnisse sind notwendig, um bedarfsorientiert therapieren zu können.

Unsere Praxis ist ebenerdig und kann mit Rollator, Kinderwagen oder Rollstuhl betreten werden. Hinweis: Vor dem Eingang befinden sich Pflastersteine.

Ja, Praktikant*innen können sich gerne bei uns melden.

Nein. Bitte senden Sie über das Formular keine medizinischen Berichte oder besonders sensiblen Daten. Wir melden uns bei Ihnen, um Ihr Anliegen sicher weiter zu besprechen.

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